Arbeitsschutz

Arbeitsschutzhinweise für die Tätigkeit im Physikalischen Praktikum und im Didaktiklabor

  1. Allgemeines
  • Verhalten Sie sich in den Praktika so, dass Sie weder sich noch Ihre Mitstudenten gefährden.
  • Rauchen und Nahrungsaufnahme ist in den Praktikumsräumen nicht gestattet.
  • Defekte Geräte sofort dem Betreuer melden
  • Informieren Sie sich über Fluchtwege
  • Informieren Sie sich über die Standorte der Feuerlöscher
  • Verlassen Sie bei Alarm sofort die Praktikumsräume 

2. Glasgeräte

  • Achten Sie bei Messgeräten, insbesondere Thermometern, auf den erforderlichen Messbereich.
  • Glas- und Thermometerbruch vorerst liegen lassen und sofort dem Betreuer melden.
  • Vorsicht beim Umgang mit Gefäßen, in denen Unter- oder Überdruck herrscht
  • Schutzbrillen benutzen. 

3. Feuergefährliche und gesundheitsgefährdende Stoffe

  • Vorsicht beim Umgang mit brennbaren Chemikalien.
  • Chemikalien prinzipiell nicht in Trinkgefäße füllen.
  • Benutzen Sie für die Versuchsflüssigkeiten die Vorratsflaschen.
  • Arbeiten mit Quecksilber nur über der Fotoschale.
  • Gasbrenner und Heizplatten so aufstellen, dass sich keine benachbarten Gegenstände entzünden können.
  • Achten Sie darauf, dass der Gasbrenner nicht durchschlägt.
  • Gashähne nach dem Versuch schließen.

4. Elektrische Anlagen

  • Aufbau, Änderung und Abbau elektrischer Schaltungen nur im spannungsfreien Zustand. Dabei Spannungsquellen bis 48 V auf „0“ stellen und Spannungsquellen über 48 V herunterregeln und abschalten.
  • Keine Geräte auseinanderschrauben.
  • Stets auf den richtigen Messbereich achten.
  • Bei Unfällen sofort Hauptschalter ausschalten. Unverzüglich Betreuer verständigen. 

5. Ionisierende Strahlung

  • Die Aktivität der verwendeten radioaktiven Präparate ist gering. Trotzdem können bei Langzeiteinwirkung Strahlenschäden auftreten. Daher radioaktive Präparate nicht längere Zeit in unmittelbare Nähe des menschlichen Körpers bringen.
  • Präparate nach Gebrauch sofort wieder in die dafür vorgesehenen Behälter legen.
  • Jegliches Manipulieren an radioaktiven Präparaten ist verboten.
  • Während des Arbeitens mit radioaktiven Präparaten ist Essen, Trinken und der Gebrauch von Kosmetika untersagt.
  • Schwangeren ist jede Arbeit unter Einwirkung ionisierender Strahlung verboten. 

6. Laser

  • Auch die geringe Leistung der im Praktikum verwendeten Laser kann bei Einstrahlung in die Augen Netzhautschäden bewirken. Daher nie in den Laserstrahl sehen.
  • Reflexionen vermeiden. Beim Arbeiten mit Lasern Ringe und Armbanduhren (Reflexionen) entfernen.