Arbeitsschutzhinweise für die Tätigkeit im Physikalischen Praktikum und im Didaktiklabor
- Allgemeines
- Verhalten Sie sich in den Praktika so, dass Sie weder sich noch Ihre Mitstudenten gefährden.
- Rauchen und Nahrungsaufnahme ist in den Praktikumsräumen nicht gestattet.
- Defekte Geräte sofort dem Betreuer melden
- Informieren Sie sich über Fluchtwege
- Informieren Sie sich über die Standorte der Feuerlöscher
- Verlassen Sie bei Alarm sofort die Praktikumsräume
2. Glasgeräte
- Achten Sie bei Messgeräten, insbesondere Thermometern, auf den erforderlichen Messbereich.
- Glas- und Thermometerbruch vorerst liegen lassen und sofort dem Betreuer melden.
- Vorsicht beim Umgang mit Gefäßen, in denen Unter- oder Überdruck herrscht
- Schutzbrillen benutzen.
3. Feuergefährliche und gesundheitsgefährdende Stoffe
- Vorsicht beim Umgang mit brennbaren Chemikalien.
- Chemikalien prinzipiell nicht in Trinkgefäße füllen.
- Benutzen Sie für die Versuchsflüssigkeiten die Vorratsflaschen.
- Arbeiten mit Quecksilber nur über der Fotoschale.
- Gasbrenner und Heizplatten so aufstellen, dass sich keine benachbarten Gegenstände entzünden können.
- Achten Sie darauf, dass der Gasbrenner nicht durchschlägt.
- Gashähne nach dem Versuch schließen.
4. Elektrische Anlagen
- Aufbau, Änderung und Abbau elektrischer Schaltungen nur im spannungsfreien Zustand. Dabei Spannungsquellen bis 48 V auf „0“ stellen und Spannungsquellen über 48 V herunterregeln und abschalten.
- Keine Geräte auseinanderschrauben.
- Stets auf den richtigen Messbereich achten.
- Bei Unfällen sofort Hauptschalter ausschalten. Unverzüglich Betreuer verständigen.
5. Ionisierende Strahlung
- Die Aktivität der verwendeten radioaktiven Präparate ist gering. Trotzdem können bei Langzeiteinwirkung Strahlenschäden auftreten. Daher radioaktive Präparate nicht längere Zeit in unmittelbare Nähe des menschlichen Körpers bringen.
- Präparate nach Gebrauch sofort wieder in die dafür vorgesehenen Behälter legen.
- Jegliches Manipulieren an radioaktiven Präparaten ist verboten.
- Während des Arbeitens mit radioaktiven Präparaten ist Essen, Trinken und der Gebrauch von Kosmetika untersagt.
- Schwangeren ist jede Arbeit unter Einwirkung ionisierender Strahlung verboten.
6. Laser
- Auch die geringe Leistung der im Praktikum verwendeten Laser kann bei Einstrahlung in die Augen Netzhautschäden bewirken. Daher nie in den Laserstrahl sehen.
- Reflexionen vermeiden. Beim Arbeiten mit Lasern Ringe und Armbanduhren (Reflexionen) entfernen.